Die sogenannte Normenkontrollklage gegen das Versammlungsgesetz hatten vergangenen August 52 Abgeordneten von SPD, Grüne und Linke eingereicht. Sie argumentierten, das Gesetz verstoße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und teilweise gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Zudem haben bei der Verabschiedung im Landtag verschiedene Passagen des Gesetzestextes gefehlt. Die Grünen erklärten, damit war für die Parlamentarier nicht klar gewesen, worüber sie eigentlich entscheiden sollten.
Die Staatsregierung beharrte dagegen stets darauf, dass das Gesetz regulär zustandegekommen ist. Der Prozessbevollmächtigte der Staatsregierung, Heinrich Amadeus Wolff, erklärte noch Ende März, die Abgeordneten hätten sich die fehlenden Informationen selbst besorgen können……