Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, der mit dem Lawblog eines der bekanntesten deutschsprachigen Blogs betreibt, sieht die Staatsanwaltschaft „juristisch auf sehr dünnem Eis: Journalist ist nicht nur jemand, der einen Presseausweis vom Deutschen Journalistenverband hat.“ Wenn organisiert und mit einem redaktionellen Angebot berichtet wird, dann lasse sich das „sehr plausibel unter Presse einordnen“.Wenn Journalisten eine Gruppe begleiteten, die beispielsweise Landfriedensbruch begehen, dann könne aber bei ihnen kein Vorsatz angenommen werden. Der muss aber bei seinem solchen Delikt gegeben sein.