(5.3.2018) Ein Bot darf gar keine Urheberrechtsverletzung melden, das dürfen nur reelle Personen. Wir hätten also klagen können, da wir aber keinen finanziellen Schaden nachweisen können (ist ja nur ideell, paar Mädchen ermächtigen, pffft), ist unklar, ob die Auskunftspflicht greifen würde. Und da wir mit fünf Leuten á 30 Stunden eh immer an der Überlastungsgrenze arbeiten, haben wir uns dagegen entschieden.
RTLs einzige Verteidigung war: „Sie müssen verstehen, wir sind Opfer von Piraterie!“