Stalling hatte schon mehrfach erklärt, nicht von ihrem Amt als Richterin zurückzutreten. Da die Unschuldsvermutung gilt, könnte sie so bis zu einer Verurteilung im Amt bleiben.
Stalling hatte schon mehrfach erklärt, nicht von ihrem Amt als Richterin zurückzutreten. Da die Unschuldsvermutung gilt, könnte sie so bis zu einer Verurteilung im Amt bleiben.