Zu noch schärferen Worten greift der Rechtsanwaltskammertag. „Bei Verwirklichung dieses Gesetzesvorhabens besteht die Gefahr der Verselbstständigung des sogenannten ‚Staatsschutzes‘ in der Schaffung eines Systems, eines ‚inner circle‘, wobei die politische und verfassungsrechtliche Kontrolle völlig ausgeschaltet wird, da der Staatsschutz nach dem Entwurf völlig geheim und abgehoben arbeiten kann.“