Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Die umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Urteil hat eine große Bedeutung für Verbraucher, Landwirte und Agrarindustrie.