Suchmaschinenanbieter sollten genauso wie die Betreiber von sozialen Netzwerken unter die Regulierungen des NetzDG fallen und verpflichtet werden, rechtsverletzende Inhalte nach Kenntnisnahme zu prüfen und zu entfernen. Die Entscheidungen der Suchmaschinenanbieter auf Löschanfragen sollten zeitnah getroffen werden und gerichtlich überprüfbar sein.