08.05.2014 - 16:33 [ German Foreign Policy ]

Restitution

Keinem der Verschleppten gelang es in der Bundesrepublik, als NS-Opfer anerkannt zu werden. Sämtliche Bundesregierungen schlossen und schließen Zahlungen an die unmittelbar Leidtragenden des deutschen Germanisierungswahns aus. Wer von seiner Vergangenheit erfuhr und von den deutschen Behörden abgewiesen wurde, geriet in einen „Prozess kumulativer Traumatisierung“.[3] Auch die wohltätige Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) verweigert den Entführten eine materielle Kompensation – „wegen begrenzter finanzieller Mittel.“