01.09.2012 - 13:45 [ Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV ]

Resolution der KBV-Sondervertreterversammlung am 1. September 2012

Das zuletzt bekannt gewordene „Gutachten“ der Krankenkassen und die damit verbundene Forderung des GKV-Spitzenverbandes zur Absenkung der Gesamtvergütung um insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro pro Jahr macht mehr als deutlich, dass es den gesetzlichen Krankenkassen eben nicht um die Verbesserung der ambulanten ärztlichen psychotherapeutischen Versorgung und damit der Versorgung ihrer Versicherten geht.

Es ist nicht die gesetzliche Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes, die ambulante Versorgung in Deutschland „kaputt zu sparen“!