(28.Oktober 2014) Ende des Jahres, nachdem das Parlament nach seiner Wahl im September insgesamt sechs Mal getagt hatte, verkündete der parlamentarische Geschäftsführer der C.D.U./C.S.U.-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates werde sich mit einer Verfassungsänderung zwecks Einführung einer fünfjährigen Legislaturperiode „beschäftigen“. Der Vorschlag war vorher von Parlamentspräsident Norbert Lammert, dem zweithöchsten Repräsentanten der Republik, über die Presse vorgebracht worden.
Wie beschrieben, weigerte sich der Bundestag nach seiner Wahl am 22. September 2013 die von ihm durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebenen Ausschüsse zu bilden. Diese sind:
– der Vermittlungsausschuss (Artikel 77)
– der gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat (Artikel 53a)
– der Petitionsausschuss (Artikel 45c)
– der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Artikel 45)
– der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (Außenausschuss)
– der Verteidigungsausschuss (Artikel 45a)
– das bereits weltweit legendäre „Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes“, besser bekannt als “Parlamentarisches Kontrollgremium” (Artikel 45d)
Stattdessen wurde ein seit dem Kaiserreich nie gekannter „Hauptausschuss“ gebildet. Dagegen unternommen wurde nichts. Kein einziger Abgeordneter, geschweige denn eine Parlamentsfraktion, klagte gegen diesen, seit Inkraftreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus, präzedenzlosen Vorgang vor dem Bundesverfassungsgericht. Beklagen ist irrelevant.
Der Bundestag, immerhin das Parlament in der parlamentarischen Demokratie, tagt nur an 22 von 52 Wochen im Jahr. Das ist kein Einzelfall. Im Jahre 2009 waren es ganze 16 Wochen. Wohlgemerkt: eine Tagungswoche bedeutet: Anreise am Montag und Abreise am Freitag. Wenn der Bundestag tagt, ist er zumeist fast leer. Eine Mindestarbeitszeit oder die Verpflichtung eines Arbeitsnachweises gibt es für die Volksvertreter nicht. Reden müssen nicht gehalten werden. Mindestens seit Anfang des 21. Jahrhunderts (der genaue Zeitpunkt lässt sich nicht verifizieren) ist es im Parlament Praxis Reden nicht mehr halten, sondern „zu Protokoll zu geben“, also dem Bundestagspräsidium in Schriftform auf das Pult zu legen. Anfang 2012 institutionalisierte der Bundestag diese Praxis und machte „das Parlament als Farce“ zur Normalität. Alle Parteien tragen dies mit und haben dies zu verantworten.