Anstelle der umstrittenen Praktik müsse man ein System entwickeln, dass die schnelle Sicherstellung und gezielte Aufzeichnung von Kommunikationsdaten bei einem konkreten Verdacht ermöglicht. Der EuGH sieht in seinem Urteil vor, nur im Fall von besonders schwerer Kriminalität und nur nach Zustimmung eines Richters mitzuhören.