Die neuerliche Verlängerung zeigt einmal mehr, dass grundrechtseinschränkende Gesetze, selbst wenn sie befristet eingeführt wurden und wie hier (angeblich) evaluiert werden, in keinem Fall zurückgenommen werden.
Die neuerliche Verlängerung zeigt einmal mehr, dass grundrechtseinschränkende Gesetze, selbst wenn sie befristet eingeführt wurden und wie hier (angeblich) evaluiert werden, in keinem Fall zurückgenommen werden.