24.04.2014 - 01:37 [ Portal amerika21.de ]

Reform des Protestrechts in Argentinien geplant

Besondere Besorgnis löst die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Unterscheidung von „legitimen“ und „illegitimen“ Protesten aus. Als legitim sollen solche Proteste gelten, die 48 Stunden zuvor angemeldet wurden, den Verkehr nicht blockieren und die öffentlichen Dienste nicht behindern. Demonstrationen, die diesen Auflagen nicht entsprechen, soll eine zweistündige Verhandlungszeit mit einem staatlichen Vermittler zugestanden werden. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Einlenken der Demonstranten erreicht werden kann, würde der Protest als „illegitim“ eingestuft. Die Polizei erhielte dann die Befugnis, die Demonstration „auseinanderzusprengen“.