Anlässlich der morgigen Bundestags-Debatte über die Reform des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes zeigt sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) besorgt über die Pläne der Regierungskoalition. Die geplanten Änderungen im BND-Gesetz basieren zum Teil auf unhaltbaren Rechtsansichten und weiten die Befugnisse der Nachrichtendienste in wesentlichen Bereichen erheblich aus. Darüber hinaus sind die Änderungen nicht geeignet, die Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern. Der DAV fordert daher weiterhin die Schaffung eines „Anwalts der Betroffenen“ mit eigenen Klagerechten sowie einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern.