Zum Zweiten ist völlig ungeklärt, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Beschuldigten kamen. Beim Streaming wissen nur zwei Seiten, wer den Film schaut – der Nutzer selbst und der Anbieter des Streams. Für einen Dritten ist es auf legalem Weg unmöglich, den Nutzer dabei zu beobachten.