Zum einen sind die Sonderzahlungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringer ausgefallen. Zum anderen ist die bezahlte Wochenarbeitszeit in diesem Zeitraum zurückgegangen.
Zum einen sind die Sonderzahlungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringer ausgefallen. Zum anderen ist die bezahlte Wochenarbeitszeit in diesem Zeitraum zurückgegangen.