Gegen O.15 Uhr seien zwei Angestellte der Bundestagsverwaltung mit den letzten Akten erschienen. Über diese habe also erst am 29. Oktober abgestimmt werden dürfen, weil die Geschäftsordnung des Bundestages eine Mindestfrist zwischen der Zuleitung der Beschlussvorlagen und der Abstimmung vorsieht. Diese sei am Mittwochmorgen, null Uhr überschritten gewesen. Denn am Donnerstag musste der Bundestag abstimmen, weil wegen eines CSU-Parteitages der Freitag sitzungsfrei war. Um die Verspätung zu dokumentieren, habe er einen der Angestellten gebeten, sich auszuweisen, und die Bundestagspolizei gerufen, als dieser sich weigerte. Dank deren schnellem Erscheinen sei der Vorgang auch aktenkundig und nachprüfbar, so Lenkert.
Von einer Rauferei könne keine Rede sein, wie Mitarbeiter der Linksfraktion gegenüber ND bestätigten, die dem Vorgang ebenfalls beiwohnten.