Konsequenterweise haben die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses daraufhin beschlossen, den Generalbundesanwalt zur nächsten Sitzung einzuladen, damit er über sein Ermittlungskonzept berichten kann. Auch weitere Akten des GBA zu den Prüfvorgängen im Zusammenhang mit Spionage bzw. Ausspähung durch NSA wurden durch den UA angefordert.