Aufgrund des massiven Protestes zahlreicher Sozialverbände, Anwaltsverbänden und einer weitreichenden Öffentlichkeitsarbeit wurde die geplante Kürzung der Prozesskostenhilfe gestoppt. Das beschloss der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag. Betroffen von den Kürzungen wären vor allem Niedrigverdiener, Hartz IV Bezieher und Sozialhilfe-Empfänger. In gleicher Sitzung wurden jedoch die Anwaltshonorare und Gebühren zum Teil deutlich angehoben.