Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren übernommen. Laut Medienberichten werfen die Verteidiger der Angeklagten der Bundesanwaltschaft vor, sich bei der Anklage größtenteils auf Ermittlungsakten der türkischen Behörden gestützt zu haben. Sie bezweifeln, dass diese rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.