Der Kampf gegen den „Extremismus“ soll in der Bundesrepublik nun auch verstärkt fiskalisch geführt werden. Am 23. Mai verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 durch welchen es einschneidende Veränderungen für gemeinnützige Körperschaften geben könnte. In der Abgabenordnung (§ 51 Abs. 3 AO) wird ein Wort gestrichen, was dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, über die finanzielle Existenz von gemeinnützigen Organisationen zu urteilen.