06.03.2016 - 16:09 [ Dan-news.info via Alternative Presseschau ]

Presseschau vom 05.03.2016

(5.März) Nach Änderung der Entscheidung über die Freilassung aus der Untersuchungshaft und einer Verlängerung des Haftzeitraums beging einer der Angeklagten einen Selbstmordversuch. Die Verteidigung wandte sich an die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine mit der Forderung, das Richterkollegium strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, dies wurde abgelehnt.
Das Gerichtsverfahren zu den tragischen Ereignissen in Odessa zieht sich seit Januar des letzten Jahres hin. Die Verhandlungen finden etwa dreimal im Monat statt. Auf der Anklagebank sitzen 20 Menschen, von denen zwei Bürger der RF sind. Bei der letzten Sitzung hat der Hauptzeuge des staatlichen Anklägers sich von seinen vorhergehenden Aussagen distanziert, die er im Stadium der Ermittlungen „unter Druck“ abgegeben habe.