Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. erklärt sich mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV solidarisch, die unter großem persönlichen Einsatz und Aufwand einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet haben, um dort Demonstranten rechtlichen Beistand zu leisten.
Dass das Engagement des RAV und die Berufsausübung der dort tätigen Anwälte nunmehr – wie aus anliegender Presseerklärung des RAV ersichtlich – polizeilicherseits zur Begründung von Gefahrenprognosen herangezogen wird, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Eine Polizei, welche das bürgerrechtliche 1×1 freier Anwaltswahl nicht respektiert, sondern durch Gefahrenprognosen pönalisieren will, kann sich jedenfalls nur noch schwerlich als Verteidigerin des Rechtsstaats gerieren. Vielmehr droht sie sich zu diskreditieren.