11.02.2014 - 12:50 [ Sebastian Edathy, Mitglied des Deutschen Bundestages / Facebook ]

PRESSEMITTEILUNG

Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr. – Die Tatsache, dass bei einer nur auf Mutmaßungen beruhenden gestrigen Hausdurchsuchung in meiner Privatwohnung die Lokalpresse zugegen war, nehme ich zum Anlass, Strafanzeige zu erstatten. – Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. – Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.