Die Praktikantin, die insgesamt 1.728 Stunden in einem Supermarkt gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf Nachzahlung eines Gehalts in Höhe von gut 17.000 Euro. Zwischen den Parteien sei kein Arbeitsverhältnis begründet worden, so das LAG Hamm in seinem Urteil (Az. 1 Sa 664/14).