Russland werde von seinem Vetorecht im Weltsicherheitsrat nicht immer „nur aus dem Prinzip“ Gebrauch machen. „Sollte der Schuldige am Kampfstoffeinsatz in Syrien unwiderlegbar festgestellt werden, wird die Frage dann ganz anders formuliert. Solange aber keine Beweise vorliegen, wird sich unsere bisherige Position nicht ändern“, sagte Iwanow.