(21. Juli 2014) Mit den Enthüllungen von Edward Snowden ist bekanntgeworden, dass diese Verfügung beispielsweise das Abhören kompletter Länder autorisiert. (…)
In der 12. von 46 Empfehlungen fordert die Kommission, dass ein solcher Datenbeifang im Ausland ohne das Vorliegen zwingender Gründe gelöscht werden sollte. Dabei sprechen die Experten von der Sektion 702 des Fisa-Gesetzes und „jeder anderen Befugnis“, womit sie laut Napier Tye die Präsidentenverfügung gemeint hatten, ohne diese direkt genannt zu haben.