08.05.2014 - 07:30 [ Posteo ]

Posteo veröffentlicht Transparenzbericht

(05.05.) Im Rahmen des Berichtes machen wir auch einen Fall von Behördenwillkür öffentlich: Beamte des Staatsschutzes hatten im Juli 2013 eine Durchsuchung bei Posteo durchgeführt und versucht, uns zu einer rechtswidrigen Kooperation zu nötigen.

(…)

Posteo ist ein sehr kleiner Anbieter. Wir haben im Jahr 2013 nur sieben Behördenanfragen erhalten. Uns geht es aber darum, hier Pionierarbeit zu leisten. Dass deutsche Anbieter bisher keine Transparenzberichte veröffentlichen, liegt auch an der nicht eindeutigen Rechtslage hierzulande. Deshalb hatten wir vorab ein Rechtsgutachten erstellen lassen und hoffen, dass andere Unternehmen nun nachziehen. Wir möchten etwas für die Bürgerrechte im Internet erreichen. Unser Rechtsanwalt Matthias Bergt, der Autor des Gutachtens erklärt die Rechtslage wie folgt: „Eigentlich verpflichten Gesetze wie das TKG oder das G10-Gesetz deutsche Unternehmen, Auskunftsersuchen geheim zu halten. Wer Informationen zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen weitergibt, macht sich in vielen Fällen strafbar.“