17.02.2012 - 11:29 [ Augsburger Allgemeine ]

Porträt: Seehofer kommissarisches Staatsoberhaupt

Nach Artikel 57 des Grundgesetzes muss Seehofer nun die Befugnisse des Staatsoberhaupts wahrnehmen. Die wichtigste Aufgabe im Alltagsgeschäft ist die Unterschrift unter neue Bundesgesetze. Außerdem empfängt er Staatsgäste. Seehofer dürfte den Bund auch für die Dauer seiner kurzen kommissarischen Amtszeit völkerrechtlich vertreten und im Namen Deutschlands Verträge mit anderen Staaten schließen.