17.11.2011 - 15:40 [ Net-Tribune ]

Polnische Verfassung hat Vorrang vor EU-Recht

Das polnische Verfassungsgericht hat sich in europäischen Rechtsfragen fĂĽr zuständig erklärt. Jeder BĂĽrger Polens habe das Recht, von der Kammer prĂĽfen zu lassen, ob EU-Rechtsvorschriften gegen die polnische Verfassung verstoĂźen, entschieden die Verfassungsrichter in einem Präzedenzfall, ĂĽber den am Donnerstag die Zeitung „Rzeczpospolita“ berichtete.