„Die jetzige Bewertung des Sachverhalts ist so fehlerhaft, dass sie keinen Bestand haben wird.“
Sollte sich die Staatsanwaltschaft dennoch durchsetzen, kämen auf die Gerichte spannende Zeiten zu, glaubt Stünkel: „Demonstranten oder Hooligans könnten demnächst erklären, sie hätten sich von einem in der Nähe stehenden Polizisten bedroht gefühlt – und ihm deshalb die Faust ins Gesicht geschlagen.“