Geplant ist insbesondere, Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger durch eine verstärkte „polizeiliche Zusammenarbeit“ bei der „Überwachung und Kontrolle“ ihrer Landgrenzen und der wichtigsten Migrationsrouten zu „unterstützen“. Zu diesem Zweck sollen unter anderem „Verbindungsbeamte“ der EU in „relevante afrikanische Länder“ entsandt werden, um gemeinsam mit den dortigen Repressionsbehörden „Informationen über Migrationsströme“ zu sammeln. Vorgesehen ist zudem, in Niger und anderen afrikanischen Staaten „multifunktionelle Zentren“ einzurichten, in denen Flüchtlingen die „Risiken irregulärer Migration“ aufgezeigt werden. Als Gegenleistung für die Unterbindung von Fluchtbewegungen und die „Rücknahme“ illegalisierter Migranten wird den afrikanischen Herkunfts- und Transitländern eine „verbesserte“ Kooperation „in Fragen der Wirtschafts-, Außen- und Entwicklungspolitik“ in Aussicht gestellt.