Das Amtsgericht Dresden hat in einem weiteren Fall den umstrittenen Einsatz eines Sonderkommandos der Polizei am Rande der Neonazi-Demonstrationen im Februar 2011 für rechtswidrig erklärt. Demnach war auch die Durchsuchung eines Büros des Fördervereins Haus der Begegnung nicht rechtens, gab der Rechtsanwalt André Schollbach am Wochenende bekannt.