05.11.2012 - 09:13 [ Kampagne Zusammen handeln- gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung ]

Polizei handelt in großen Teilen rechtswidrig – VG stärkt Demonstrationsrecht der Flüchtlinge!

9 Tage lang hatte die Polizei jeden noch so kleinen Vorwand gesucht, um Eskalationen am Versammlungsort zu provozieren, den Auflagenbescheid in absurdeste Auslegungen und die Flüchtlinge über eine Zermürbungstaktik zum freiwilligen Aufgeben zu treiben. Auch die Möglichkeit einer Duldung bis zu einer Entscheidung durch das VG wurde trotz expliziter Hinweise an die Polizei aber auch das Bezirksamt gar nicht erst in Erwägung gezogen und rechtswidrige Maßnahmen so billigend in Kauf genommen.

„Das Verwaltungsgericht bestätigte heute unsere Auffassung, dass von Pappen, Sitzkissen und Isomatten als „etwaige Sitzunterlagen“ keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Ebenso könne nicht, wie von der Polizei auf das Repressivste umgesetzt, gefordert werden, dass sich Teilnehmer_innen „den Witterungsbedingungen vollkommen ungeschützt aussetzen“.