Die Bundespolizei in Düsseldorf nannte es „videografieren“, im Ergebnis war es aber eine rechtswidrige Maßnahme. Die Polizei hatte abreisende Fußballfans im November 2012 gezwungen, ihr Gesicht und ihren Ausweis in eine Kamera zu halten. Dagegen klagte ein Fan und bekam jetzt vom Verwaltungsgericht Köln Recht.