Die Polizei darf Demonstranten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen fotografieren. Schon gar nicht darf sie Demonstranten für die Öffentlichkeitsarbeit fotografieren, erklärte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die Polizei darf Demonstranten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen fotografieren. Schon gar nicht darf sie Demonstranten für die Öffentlichkeitsarbeit fotografieren, erklärte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.