17.08.2012 - 09:24 [ Bundesverfassungsgericht ]

Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren („Luftsicherheitsgesetz“)

Sondervotum des Richters Gaier:

Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den
Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen
Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in
Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG)
Katastrophennotstandes aus. Mit seiner Antwort auf die zweite
Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der
einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der
Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit
Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes
Interpretationsprinzip“. Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis
die Wirkungen einer Verfassungsänderung.