Das Rederecht ist Kern des verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten. Er darf, so hat es das Verfassungsgericht schon 1959 festgestellt, notfalls auch gegen den Willen seiner Fraktionsfreunde reden. Man sollte den Satz ganz groß über den Eingang des Bundestags schreiben: Parlamentarier heißen so, weil sie reden dürfen.