„Wir nehmen unsere Kommunikations-Infrastruktur Stück für Stück wieder in Betrieb, nachdem wir uns vergewissert haben, dass Server bei der Polizeiaktion nicht manipuliert wurden“, sagte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur dpa am Sonnabend.
Gegen die Aktion, an der auch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) beteiligt waren, habe man inzwischen Beschwerde beim Amtsgericht Darmstadt eingelegt. Parteien stehen in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 21). Es sei vollkommen unverhältnismäßig, wegen eines Forum-Beitrags in einem sogenannten PiratenPad kurz vor der Bürgerschaftswahl in Bremen die gesamte Kommunikationsinfrastruktur der Partei lahmzulegen.