Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Datenschützers Patrick Breyer (PIRATEN) gegen den geplanten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle der Pkw-Maut nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung nannte das Gericht nicht.
Patrick Breyer: »Herr Dobrindt sollte sich nicht zu früh freuen: Karlsruhe hat das massenhafte Kfz-Kennzeichenscanning zur Pkw-Maut-Kontrolle nicht in der Sache abgesegnet. Die Beschwerde wurde wohl nur deshalb nicht angenommen, weil das Gesetz noch auf Eis liegt.