Mit dem Gesetz könne der BND nun ganz legal „ganze Telekommunikationsnetze ausspionieren“, der „Full Take“, also der Zugriff auf sämtliche Daten, werde festgeschrieben. Davon sei auch Österreich unmittelbar betroffen, denn die Regelung zur Durchforstung mittels Suchbegriffen („Selektoren“) beziehe sich auch auf EU-Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen ihrer Mitgliedsstaaten und auf Unionsbürger.