Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass, als Konsequenz aus dem „Übereinkommen über Steumunition“, welches am 1. August 2010 in Kraft getreten ist und bereits am 8. Juli 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, nicht nur das Verbot und die Vernichtung von Streumunition mit Nachdruck unterstützt und umgesetzt wird, sondern auch direkte und indirekte Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung, Lagerung oder Weitergabe von (…) Streumunition beteiligt sind.