Die Bundesregierung ist verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Auf Verlangen des Gremiums hat sie auch über sonstige Vorgänge zu berichten.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Auf Verlangen des Gremiums hat sie auch über sonstige Vorgänge zu berichten.