02.03.2015 - 16:02 [ Friedensblick ]

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Teil 8) Geheimschutz ist Täterschutz

Der Fall Florian Heilig. Dazu an dieser Stelle nur ein Gedanke: Die Todesermittlungen wurden von der stuttgarter Polizei durchgeführt. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit NSU und dem Heilbronn-Mord jedoch liegen in den Händen der Bundesanwaltschaft. Dort liegen mindestens zwei Vernehmungen mit Heilig vor, die bisher nicht bekannt sind und auch dem Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Auch hier gilt: Lassen Sie sich diese Akten aus Karlsruhe kommen, ungeschwärzt.