Wie Papier laut einem Bericht des ‚Handelsblatts‘ erklärte, müsse eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gemäß EU-Recht und den vom Bundesverfassungsgericht formulierten „präzisen und dezidierten Vorgaben“ eigentlich schleunigst erfolgen. „Der deutsche Gesetzgeber ist im Verzug“, erklärte er.