Die Entfernung zwischen dem Festlandsockel und der Basislinie der chinesischen Hoheitsgewässer ist über 200 Seemeilen lang. Deshalb muss China laut dem Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen entsprechende Beweise vorlegen.
Die Entfernung zwischen dem Festlandsockel und der Basislinie der chinesischen Hoheitsgewässer ist über 200 Seemeilen lang. Deshalb muss China laut dem Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen entsprechende Beweise vorlegen.