Da sind die Behörden aber aufmerksam: In Nürnberg ist Uber noch gar nicht gestartet, aber man hat schon mögliche Verstöße auf dem Schirm.
Der Fahrdienst ist nach Ansicht des Ordnungsamtes Gelegenheitsverkehr, wie das Taxigewerbe. Und damit sei Uber nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig, heißt es in einer Meldung von Nordbayern.de.