05.06.2017 - 11:15 [ Bayrischer Flüchtlingsrat ]

Ohrfeige für die Ausländerbehörde: Nürnberger Landgericht lehnt Beschwerde von der Regierung ab

Von den Richter*innen kommt außerdem scharfe Kritik an der Regierung: N. hatte eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a für gut integrierte Jugendliche beantragt. Die Regierung von Mittelfranken lehnte diesen Antrag nicht nur ab, sondern stellte den Bescheid erst nach dem gescheiterten Abschiebeversuch zu. Hierzu die Rüge des Landgerichts:

„Die Kammer erlaubt sich, ohne dass es für diese Entscheidung darauf ankäme, den Hinweis an die beteiligte Behörde, dass sie erhebliche Zweifel hegt, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird.“