Im Verlauf des Verfahrens wurde zudem ein von der Polizei als Beweismaterial eingereichtes Video des Einsatzes gezeigt, das nicht gekennzeichnete Unterbrechungen zu haben schien, also geschnitten wirkte. Deshalb wollten die Verteidiger der Beschuldigten die für das Video verantwortliche Kollegin als Zeugin laden – und ebenso die Vorgesetzten der Beamten. Doch am folgenden Prozesstag teilte der Richter den Anwälten unerwartet mit, ihre Mandanten ohne weitere Beweisaufnahme freisprechen zu wollen. Den Widerstand gegen die Beamten wertete er nunmehr als Notwehr und das Vorgehen der BFE zum Teil als rechtswidrig.