15.07.2013 - 12:37 [ Radio Utopie ]

Öffentliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht Stuttgart über Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21

Das Grundgesetz verbietet die Mitfinanzierung mit Geldern der Stadt für ein Projekt, für das der Bund zuständig ist. Durch den beantragten Bürgerentscheid soll die Stadt verpflichtet werden, sich an das Grundgesetz zu halten und nicht mit städtischen Geldern die Bundesaufgabe „Stuttgart 21“ zu finanzieren.